Vergütung

Als Versicherungs- und Finanzmaklerinnen (nach § 34d und 34f GewO) sind wir ausschließlich den Interessen unserer Kundinnen verpflichtet. Wir geben nicht irgendwelche Empfehlungen, sondern hören Ihnen aufmerksam zu, beraten Sie individuell und wägen Vor- und Nachteile verschiedener Strategien gemeinsam mit Ihnen ab. Darüber hinaus verantworten wir sowohl die Angemessenheit des Lösungsweges als solchen, als auch die konkreten Produktempfehlungen.

Wir begleiten Sie durch alle Höhen und Tiefen sowie allen Veränderungen in Ihrem Leben.

Für diese Leistungen vereinbaren wir mit Ihnen im Vorfeld eine Servicegebühr und/ oder eine Courtage.